- Finanzverfassung
- Gesamtheit der finanzrechtlichen Grundregelungen zur Aufgaben- und Einnahmenverteilung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, bes. zur Gesetzgebungszuständigkeit, ⇡ Steuerertragshoheit und ⇡ Verwaltungshoheit der Steuern.- 1. Aufgabenverteilung: (Geregelt durch einschlägige Bestimmungen im GG, v.a. Art. 20–37 und 70–91a, b GG): Die ausschließliche bzw. konkurrierende Gesetzgebungshoheit steht für die meisten Aufgaben dem Bund zu, die Verwaltungshoheit dagegen obliegt – mit einigen wichtigen Ausnahmen – grundsätzlich den Ländern.- 2. Einnahmenverteilung: Die Steuern sind überwiegend als Verbundsteuern (⇡ Verbundsystem) ausgestaltet, bei denen die Gesetzgebungskompetenz dem Bund zusteht, das Aufkommen aber zwischen Bund und Ländern (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer) bzw. Bund, Ländern und Gemeinden (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) aufgeteilt wird. Daneben existieren Steuern nach dem ⇡ Trennsystem, deren Aufkommen dem Bund (Finanzmonopole, die meisten Verbrauchsteuern) oder den Ländern (Bier-, Erbschaft-, Kraftfahrzeugsteuer) ausschließlich zufließen. Dies wird durch die Kompetenzen der EU zunehmend erweitert werden.- Vgl. auch ⇡ Finanzausgleich, ⇡ Konnexitätsprinzip.
Lexikon der Economics. 2013.